3-Jahre Garantie
GARANTIEBEDINGUNGEN
Das Elektrohandwerkzeug Perles wurde im Fertigungsprozess genau überprüft und nach strengen Qualitätsstandards beruhend auf dem Qualitätssicherungssystem Hidria Perles sachgemäß getestet.
Hidria Perles leistet eine Garantie für eigene Elektrowerkzeuge. Die Kundenrechte in Bezug auf die Haftung des Händlers für eventuelle Fehler, die aus dem Kaufvertrag hervorgehen, sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Die Garantie für dieses Werkzeug wird unter den folgenden Bedingungen gewährleistet:
1. Die Garantie wird gemäß unten angeführten Bedingungen als kostenlose Behebung der am Werkzeug aufgetretenen Mängel gewährleistet, die nachweislich während der Garantiefrist aufgrund Materialfehler oder Fehler des Herstellers entstehen.
2. Die Garantiefrist beträgt 12 Monate. Bei gewerblicher oder beruflicher Verwendung oder ähnlicher Belastung ist die Garantiefrist 12 Monate. Die Garantie wird ab Einkaufsdatum des ersten Endbenutzers gültig, was durch das Datum auf dem originalen Rechnungsbeleg nachzuweisen ist. Für sämtliche Elektrowerkzeuge, die ab 01.03.2009 gekauft werden, wird die Garantiefrist auf 36 Monate verlängert, wenn sich der Käufer binnen 4 Wochen ab Einkaufsdatum registriert, wenn das Elektrohandwerkzeug sachgemäß unter Berücksichtigung der Anweisungen des Herstellers verwendet wird, wenn das Elektrohandwerkzeug seitens des Benutzers regelmäßig gereinigt und gepflegt wird, wenn das Elektrohandwerkzeug vom bevollmächtigten Kundendienst vorsorglich instand gehalten und gewartet wird, und zwar halbjährlich bei effektiver industrieller Belastung bis 2 Stunden pro Tag bzw. quartalsmäßig bei Belastung bis 4 Stunden und zweimonatlich bei täglicher Belastung über 6 Stunden. Akku-Batterien, Aufladegeräte und Zubehör sind von der Verlängerung der Garantiefrist ausgeschlossen. Anmeldung nur an der folgenden Internetadresse möglich www.perles.com. Nachweislich durch das Anmeldungszertifikat, das sofort ausgedruckt werden soll, und den originalen Rechnungsbeleg, aus dem das Einkaufsdatum ersichtlich ist. Bei der Anmeldung muss der Käufer erklären, dass er mit der Speicherung der angegebenen Daten übereinstimmt.
3. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Verschleißbare Teile (oder natürlich abgenutzte Teile) und Fehler am Werkzeug, die durch Verschleiß oder sonstige natürliche Abnutzung entstehen.
- Schäden am Werkzeug, welche auf Missachtung der Anweisungen des Herstellers, unsachgemäße Verwendung oder abnormale umliegende Umstände bzw. unzutreffende Arbeitsumgebung zurückzuführen sind bzw. infolge Überbelastung, mangelnder Wartung oder Pflege entstehen.
- Fehler am Werkzeug, welche durch die Verwendung nicht originaler Ersatzteile und nicht originalen Zubehörs entstehen.
- Modifizierte oder ergänzte Werkzeuge.
- Winzige Abweichungen von der Qualität, welche keinen Einfluss auf den Wert und die Betriebsfähigkeit des Werkzeugs ausüben.
4. Die Behebung von Fehlern, die als garantiepflichtig anerkannt werden, wird so durchgeführt, dass das mangelhafte Werkzeug kostenlos repariert oder durch ein fehlerfreies Werkzeug ausgetauscht wird (nach Bedarf auch modernere Ausführung). Die ersetzten Werkzeuge oder Bestandteile übergehen in unseren Besitz.
5. Der Anspruch auf Garantie muss binnen der Garantiefrist eingereicht werden. Überreichen Sie oder schicken Sie das komplette Werkzeug mit dem originalen Rechnungsbeleg, aus dem das Einkaufsdatum und das Produktkennzeichen ersichtlich sind, Ihrem Händler oder dem bevollmächtigten Kundendienst zu (Siehe Liste auf dem Garantieschein). Wenn Sie den Garantieanspruch in der 36-monatlichen Garantiefrist mit der vorher beschriebenen Anmeldung geltend machen möchten, müssen Sie zusätzlich noch das Anmeldungszertifikat beilegen. Für teilweise oder komplett auseinander genommene Werkzeuge ist kein Anspruch auf Garantie möglich. Wenn der Kunde das Werkzeug dem Händler oder dem bevollmächtigten Kundendienst per Post zuschickt, gehen die Transportkosten und das Transportrisiko zu Lasten des Kunden.
6. Sonstige Ansprüche, die vom Recht auf die Behebung der Fehler am Werkzeug abweichen.